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BVerwG, 08.12.1989 - 7 B 170.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht - Verfassungsmäßigkeit des § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 13.09.1989 - 1 B 10.88
- BVerwG, 08.12.1989 - 7 B 170.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1989 - 7 B 170.89
Diese Vorschriften wären, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. Januar 1960 (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]) ausgesprochen hat, nur dann mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn sie den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren würden.